Vorwand Kindeswohlgefährdung (§ 1666 BGB) zur Kindeswegnahme durch Jugendämter mittels Falschaussagen.
Der Berliner Mandant kann ein Lied davon singen: Das Jugendamt unterstellte ihm rotzfrech, er könnte seine kleine Tochter sexuell missbrauchen.
Dabei ist die gezielte Verkennung der Unschuldsvermutung (§ 6 EMRK) typisches Merkmal der Jugendaämter, um Kinder zu traumatisieren (seelisch zu verletzen). Traumatisierung eines Kindes liegt immer dann vor, wenn ein Kind aus der Geborgenheit seiner Familie amtsseitig herausgezwungen wird.
Der Mandant aus dem Niedersächsischen - ein Ausländer - wurde ähnlich mit Schmutz beworfen wie die Mandanten aus Braunschweig, Hamburg, Bremen und anderswo.
Stets ist es dieselbe Machart, wenn Frau das Jugendamt als Mitspielerinnen gewinnen, um ihre Ergüsse bei den jeweiligen Staatsanwälten familienrechtliches Gewicht zu verleihen. Immer ist eine der beliebtesten weiblichen Wunderwaffen mit von der Partie - sexueller Missbrauch oder eine Vergewaltigung. Gar nicht so einfach für einen Familienrichter, den das weinerliche Gehabe der jeweiligen Klägerin zum opferschutzverdrehten Justizjuristen katapultieren soll.
Die kriminologischen Modediagnosen werden geschürt durch eine Gesetzgebung der Bundesregierung, die die Anzeigefreudigkeit von Mädchen, Jugendlichen und Frauen anzufachen versteht, zumal die Gratisinanspruchnahme so genannter Opferschutzanwälte - meistens Frauen - geradezu herausfordert, Spinnereien jeglicher Art vom Stapel zu lassen.
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Besonders gefährdet sind ausländische Familien, die sich weder mit der deutschen Sprache noch mit der deutschen Rechtssprache genau genug auskennen.
Wird laufend fortgeschrieben.
Privatlehrer
Dietmar Purschke
30952 Ronnenberg
falschaussage-frauen.npage.de
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Der Kommentar von PURSCHKE verfolgt neben dem brückenbildenden Wert der Einstellung des Strafverfahrens (§ 170 II StPO) usw. als Nebenzweck Ihre bessere Rechtsstellung gegenüber dem Jugendamt, das nur allzugern den Ergüssen von Staatsanwaltschaft und verurteilungsfreudigen Richtern folgt.
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PURSCHKE-Vertraute sind familienrechtlich und strafrechtlich versierte Juristen - kennen kein Pardon bei staatlichen Unrechtszufügern.
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