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Vaterländische Pflichten von Bürgermeistern, Oberbürgermeistern ...

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Vaterländische Pflichten von Bürgermeistern, Oberbürgermeistern ...
Vaterländische Pflichten von Bürgermeisterinnen, Oberbürgermeisterinnen, Bürgermeistern und Oberbürgermeistern bestehen u. a. in der politischen Fürsorgepflicht dem Bürger gegenüber.

Wird erkennbar, dass eine Bundesregierung, insonderheits die Leitung einer solchen Regierung, Verfassungswidriges für gut und richtig erklärt, praktizieren lässt, d. h. Moralität gegen geltendes Recht zulässt, muss der Angehörige dieses Volkes, der Souverän, sich aufgerufen fühlen zu handeln. Das gilt besonders für ein Staatswesen wie die Bundesrepublik Deutschland, die sich ausweislich ihrer Verfassung als sozialer Rechtsstaat bezeichnet, sich hingegen weniger rechtsstaatlich verhält, indem sie selbst mögliche Strafbarkeit für Recht hält.

Bundesverfassungsgericht in seiner Grundsatzentscheidung (BVerfGE 94, 49 ff.) vom 14.5.1996 zum Art. 16a GG (Asylgrundrecht):

"Das vom verfassungsändernden Gesetzgeber gewählte Konzept der sicheren Drittstaaten des in Art. 16a Abs. 1 GG nach wie vor gewährleistete Grundrecht auf Asyl

Die Regelung knüpft an den Reiseweg des Ausländers Folgerungen für dessen Schutzbedürftigkeit: Wer aus einem sicheren Drittstaat im Sinne des Art. 16a Abs. 2 Satz 1 GG anreist, bedarf des Schutzes der grundrechtlichen Gewährleistung des Absatzes 1 in der Bundesrepublik Deutschland n i c h t , weil er in dem Drittstaat Schutz vor politischer Verfolgung hätte finden können. Der Ausschluss vom Asylgrundrecht ist nicht davon abhängig, ob der Ausländer in den Drittstaat zurückgeführt werden kann oder soll. Ein Asylverfahren findet nicht statt. Es entfällt auch das als Vorwirkung eines grundrechtlichen Schutzes gewährleistete vorläufige Bleiberecht. Hieran knüpft Art. 16a Abs. 2 Satz 3 GG die Folge, dass in den Fällen des Satzes 1 aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden können."

Die Einhaltung verfssungsrechtlicher Vorgaben muss von einer Regierung zwingend erwartet werden. Nur deshalb gehen viele Bürger auf die Straße, protestieren, finden Zulauf ein einer anderen Partei. - Die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts gelten nicht für Einwanderer (Flüchtlinge), die auf dem Luftwege nach Deutschland gelangen.

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