Schulrecht: Beginn der schulrechtlichen Passage in Ronnenberg
Privatlehrerarbeit ist immer die Verbesserung der Lebenssituation eines Schülers. Unter Verbesserung ist keineswegs nur die Verhinderung einer Nichtversetzung, die Intelligenzerweiterung, der erfolgreiche Einsatz von Erziehungsleistungen zu erblicken, sondern auch die Anwaltsbegleitung eines Elternpaares und dessen Kind, wenn beispielsweise eine schulseitige Nichtversetzung rechtswidrig sein könnte oder nach Ansicht des Elternpaares eine bestehende oder geplante Verfügung der Schulbehörde zur Förderschule (Sonderschule) falsch sein dürfte und damit rechtswidrig, weil der Schüler nach Einschätzung des Privatlehrers Purschke überhaupt nicht geistig behindert bzw. lernbehindert ist usw.
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Privatlehrer
Dietmar Purschke
Blumenstraße 4
30952 Ronnenberg bei Hannover
Telefon: 05109 - 6525