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Polizeieinsatz in der Kirche: Religionsfreiheit in Deutschland Tel. 05109-6525

Polizeieinsatz in der Kirche: Religionsfreiheit in Deutschland Tel. 05109-6525

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Polizeieinsatz in der Kirche: Religionsfreiheit in Deutschland Tel. 05109-6525
Großmutter und Enkel (12) waren fassungslos. Ist das das rechtsstaatliche Deutschland?

PURSCHKE und JURISTEN an allen Rechtsfronten aktiv.
Immer dann, wenn staatliches Unrecht seine Kreise zieht.

Heute:
Religionsfreiheit beschnitten. Dem Richter machte es nichts aus, dem Kind (11) seine Religionsfreiheit über einen fragwürdigen Beschluss zu verbieten. Der vor einem Jahr dem Elfjährigen gegenüber zugedachte Beschluss hat es in sich:

Sonntag, den 30. Juni 2013, 9.30 Uhr war es soweit: Zwei uniformierte Beamte stürmten die Kirche. Im Zimmer des Bischofs zückten sie ihre Ausweise, fragten den Enkel, der mit seiner Großmutter in wenig christlicher Weise aus dem Gottesdienst entfernt wurde, ob er auch tatsächlich freiwillig mit seiner Oma hier sei. Der Bub weinte bitterlich. Natürlich sei er freiwillig mit seiner Oma da. Nie wird das der deutsche Schüler vergessen, wie hierzulande mit der Religionsfreiheit umgegangen wird.

Auch die Großmutter wurde befragt, ob sie den familienrechtlichen Beschluss nicht kenne, wonach es verboten sei, mit dem Gymnasiasten in die Kirche zu gehen.

An dem Fall sind wir dran, weil wieder einmal die Menschenrechte - diesmal gegenüber einem Kind - mit Füßen getreten werden. Zwar zogen die Polizeibeamten bedröppelt ab, jedoch besteht der Beschluss fort.

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Der gute Kontakt im Internet

Wir von PURSCHKE und JURISTEN kennen die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht sehr genau. Immer wieder muss das Bundesverfassungsgericht eingeschaltet werden, um Richtern der unteren Instanzen die Menschenrechte verständlich zu machen und sich zu mäßigen.

Ist Deutschland auf dem Wege zum Polizeistaat? Das fragen sich nicht nur besorgte Bürger, die zum Unterstützerkreis des Justizopfers Gustl Mollath ihren wertvollen Beitrag leisten.

Auch wir helfen Ihnen, wenn Ihrem Kind die Releigionsfreiheit streitig gemacht, ausgetrieben, Ihnen Ihr Kind weggenommen werden soll. Nötigenfalls haben wir den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte im Auge, wenn das Bundesverfassungsgericht fehl entscheiden sollte wie bei einer rechtswidrigen Haus- und Praxisdurchsuchung bei einem Rechtsanwalt.

Wir siegen immer bei rechtswidrigen staatlichen Entscheidungen.

Denn Deutschland ist nur bedingt ein Rechtsstaat.

Privatlehrer
Dietmar Purschke
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