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Machtmissbrauch einzelner Grundschullehrerinnen aufdecken ...

Machtmissbrauch einzelner Grundschullehrerinnen aufdecken ...

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Machtmissbrauch einzelner Grundschullehrerinnen aufdecken ...
Der Machtmissbrauch einzelner GRUNDSCHULLEHRERINNEN ist aufzudecken und abzustellen. PURSCHKE und JURISTEN sind Ihre Leute, wenn Ihr Kind seelisch fertig gemacht wird, Ihr Kind nicht mehr zu Schule gehen will, Ihr Kind die Schule schwänzt, Ihr Sohn Angst vor Mitschülern und seinen Lehrerinnen hat, Ihr Kind geschlagen und gedemütigt wird, Ihr Kind von der Klassenlehrerin beleidigt, getriezt wird. Vor allem aber, wenn Grundschullehrerinnen und andere Sie dazu anstiften (wollen), als Eltern Beihelfer zur Körperverletzung Ihres Kindes zu werden, indem Sie genötigt/ bedroht werden, im Falle einer Weigerung, Ihr Kind medikamentieren (miit der Kinderdroge Methylphenidat in die Unversehrtheit des kindlichen Gehirnkreislaufes durch ärztliches Verschreiben) zu lassen, es auf eine Förderschule/ Sonderschule auszusondern usw., sollten Sie sofort Kontakt mit uns aufnehmen. Typische natürliche Jungenhaftigkeit, dier sich seit Jahrhunderten bei gesunden Buben mit Unkonzentriertheit, Unruhe und Impulsivität äußern, sind kein Grund, Sie zur Beihilfe der Körperverletzung anzustacheln, Sie zu nötigen, zu einem bestimmten Kinderpsychioater/ Kinderarzt zum Zwecke der Psychiatrisierung mit Ihrem Sohn zu gehen.

Grundschullehrerinnen sind keine armen Menschen: Sie verdienen zwischen 36.000 EUR und 60.000 EUR im Jahr. Sie werden nicht nach Leistung bezahlt. Sie lassen oftmals Anstand und Takt gegenüber ihren Schülern vermissen, leiten selbstherrlich Ausgrenzungen, Abschiebungen von für grundschulunwert gehaltenen Kindern ein, nehmen bereits Anstoß am 'negativen' Vornamen Ihres Kindes (!).

Traumatisierendes Grundschullehrerinnenverhalten ist lernstörend, sind keine Bagatellen. Flüchten Sie sich nicht in eine Ohnmachtsstellung als Eltern nach dem Motto: Wenn wir Lehrer kritisieren, muss es das Kind büßen." Rechtsanwälte um PURSCHKE sind schulrechtlich erfahrene Füchse und wissen, was in der bundesdeutschen Schullandschaft läuft.

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Wenn die Grundschullehrerin beabsichtigt, Ihr Kind zum Zwecke der Psychiatrisierung zu einem Kinderarzt oder Kinderpsychiater zu schicken (Psychiatrisierung der Pädagogik), Sie letztlich dazu auffordert, trägt sie zur Körperverletzung Ihres Kindes dann bei, wenn der behandelnde Arzt Ihr Kind mit ADS/ ADHS etikettiert und Methylphenidat über eine falsche Diagnose (Fehldiagnose) rezeptiert. Wer einem Kind eine Droge gibt, begeht Körperverletzung. Im beschriebenen Fall liegt zugleich Betrug vor, weil die Täiuschungshandlung gegenüber der Krankenkasse, die die Bezahlung der Kinderdroge Methylphenidat ebenso vornimmt wie das ärztliche Honorar für eine völlig überflüssige "Behandlung".
Ähnlich wie in den Heimen sexueller Missbrauch (§ 176 StGB) hinweggesehen wurde, sehen und hören Schulverwaltungen über das Fehlverhalten (Machtmissbrauch gegenüber Schülern - besonders Jungen) gern hinweg, reagieren nicht.

PURSCHKE und JURISTEN - immer für Sie da. Treffen Sie die lebensrichtige Entscheidung, Ihr Kind total aufbauen zu lassen, wenn seelisch verletzendes Verhalten von Grundschullehrerinnen dies gebietet. Rechtsanwälte um PURSCHKE vertreten Sie vor jedem deutschen Gericht.

Privatlehrer
Dietmar Purschke
Blumenstraße 4
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Täglich von 8.30 h bis 20.00 h

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